Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

HERZSTÜCK | Anne Gladbach

Im Lerchengrund 15, 51491 Overath

Tel.: +49 151 611 216 37 | Email: mail@annegladbach.de

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem/den Kunden (Auftraggeber) und Anne Gladbach, HERZSTÜCK (Auftragnehmerin).
Vorrangig gelten die Bestimmungen unserer AGBs oder in Sondervereinbarungen getroffenen Konditionen.

1. Honorar

Dieses fällt gemäß des eröffneten und zugesandten Angebots an. Jederzeitige Änderungen sind vorbehalten. Ein unverbindliches und kostenfreies Kennenlerngespräch findet vor Erstellung des Angebotes per Videocall statt. 

Nach Auftragserteilung erhält das Brautpaar einen Paarfragebogen, der bis spätestens kurz vor dem vereinbarten Vorgespräch auszufüllen und an Anne Gladbach zurückzusenden ist, da die Auswertung u.a. die Grundlage für die Individualität der Trauzeremonie darstellt.

Während eines ausführlichen Vorgesprächs (der Ort wird von beiden Parteien gemeinsam bestimmt) von ca. 2-3 Stunden, welches 6-2 Monate vor der Trauung stattfindet, werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche seitens des Brautpaares erläutert.

Anfallende Fahrtkosten für das ausführliche Vorgespräch sowie zur Trauung, belaufen sich auf 0,40 € zzgl. 7% Ust pro km und werden mit der Abschlussrechnung in Rechnung gestellt. 

2. Buchung, Zahlungsmodus

Das im Anschluss an das Erstgespräch erstellte Angebot hat eine Gültigkeit von 14 Tagen. Im Falle einer Buchung ist das Angebot unterzeichnet binnen obiger Frist per email oder Post an Anne Gladbach zurückzusenden. 

Mit dieser schriftlichen Auftragserteilung wird nach Erhalt der Teilrechnung (Versand per Email) eine Anzahlung in Höhe von 50% des Honorars fällig. Der vereinbarte Restbetrag wird mit Halten der Rede fällig. Das Brautpaar schuldet das vereinbarte Honorar plus Fahrtkosten für das Vorgespräch und die Trauung/Spesen gemeinsam.

3. Terminreservierung

Der Termin für die Freie Trauung ist erst nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung von 50% innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf dem auf der Rechnung angegebenen Konto endgültig reserviert. Andernfalls kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.

4. Übernachtung und mögliche Flugkosten

Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von den Auftraggebern die Buchung und die Kosten für Flüge, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Trauortes sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und Ort der Trauung übernommen. Des Weiteren kann je nach vermehrtem Zeitaufwand ein höheres Honorar anfallen.

5. Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie

Die Auftragnehmerin ist während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt, da eine ordnungsgemäße Zeremonie anders nicht garantiert werden kann.

6. Dauer

Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei 30 – 45 Minuten liegt. Die Traurednerin verpflichtet sich jedoch, 30 Minuten vor der Trauung und für einen Zeitraum von 90 Minuten ab vereinbartem Termin vor Ort zu sein, um etwaige Verzögerungen auffangen zu können.

7. AGB – Auftragserteilung

Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von Auftragnehmerin Anne Gladbach schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per Email. Damit tritt der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in Kraft. Ab dann besteht ein Rücktrittsrecht seitens des Auftraggebers und -nehmers (ab Ziffer 8).

8. Rücktritte vom Vertrag

Diese haben in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder Mail) zu erfolgen.

9. Rücktritt durch den Auftraggeber (Kunden)

Ein Rücktritt des Kunden von dem geschlossenen Vertrag (Vereinbarung über eine Freie Trauung) ist ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Abschluss des Vertrages (Absendetag ausreichend) möglich. Bei einem späteren Rücktritt verbleibt die Anzahlung bei HERZSTÜCK und die bis dahin angefallenen Fahrtkosten werden in Rechnung gestellt. Bei einer Absage durch den Auftraggeber innerhalb sechs Wochen vor dem Hochzeitstermin verbleibt der Auftragnehmerin das gesamte vereinbarte Honorar ohne die Fahrtkosten, die noch angefallen wären und/oder schon bezahlt wurden.

10. Rücktritt durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung ebenfalls binnen einer Woche nach Rücklauf ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder Email aufzukündigen (Absendetag ausreichend).

Sollten die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann der Auftragnehmer ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.

Kann der Auftragnehmer in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern der Auftragnehmer keinen vom Auftraggeber akzeptierten Ersatzredner stellen kann. Wird bei Ausfall des Auftragnehmers innerhalb von 6 Wochen vor Trautermin nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 70 % des vertraglich vereinbarten Honorars (ohne Anfahrtskosten und ggf. Spesen) berechnet.

Wenn die Auftragnehmerin eine/n Ersatzredner/in stellen kann, der vom Auftraggeber akzeptiert wird, und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und der Auftragnehmer wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiterleiten.

Der Auftragnehmer wird immer versuchen, einen Ersatzredner/in zu stellen – dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.

11. Datenschutz

Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

12. Urheberrecht

Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.

13. Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen – Verzichtserklärung

Der Auftraggeber räumt Anne Gladbach unentgeldlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen einer Zeremonie durch HERZSTÜCK fotografierten Lichtbildern und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung, ein. Inhaltlich umfasst das Recht, die Nutzung für sämtliche Projekte, Aufträge und/oder künstlerische Arbeiten im weitesten Sinn, einschließlich der öffentlichen Ausstellung. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im Fernsehen über alle Verbreitungswege, im Internet, in Newslettern, auf CD, DVD und sonstigen Speichermedien, zum Zwecke der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Zwecke oder Waren oder Dienstleistungen schon bei Vertragsschluss bestanden oder bekannt waren. Dieses Recht zu Nutzung umfasst ebenfalls eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retusche und/oder Montagen.

14. Haftung

Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Die Auftragnehmer in haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.

15. Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB Overath vereinbart.

16. Mündliche Nebenabreden

Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

17. Steuer

Die Auftragnehmerin ist selbständig tätig und beim Finanzamt Bergisch Gladbach gemeldet.